Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainings- und Spielbetrieb unter den folgenden Auflagen gestattet:
Er muss kontaktfrei ausgeübt werden.
Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten.
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt.
Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen.
Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen.
Zuschauer sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler.
Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt .
Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.
Darüber hinaus empfiehlt der HTV den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:
"Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung" Hessen (aktuell vom 1. August 2020)
Durchführungsbestimmungen des HTV
Corona-Regeln des HTV (Kurzform)
vorübergehende Änderung der WO
CoroNetz des Main-Kinzig-Kreises
Die aufgeführten Empfehlungen werden regelmäßig - entsprechend der weiteren Entwicklungen - aktualisiert und hier veröffentlicht. Es ist daher zu empfehlen, die Aktualität der Empfehlungen in regelmäßgen Abständen zu kontrollieren.
Stand: 27.10.2020